Radabdeckungen
Es dürfen nur für das jeweilige Fahrzeug werksseitig freigegebene Radabdeckungen und Reifen verwendet werden, die allen relevanten Anforderungen für die jeweiligen Rad- und Reifenkombinationen entsprechen.
Werden keine werkseitig zugelassenen Radabdeckungen und Reifen verwendet, dürfen die Reifen keinen Felgenschutzwulst aufweisen.
Radabdeckungen dürfen die Kühlung der Bremsen nicht beeinträchtigen.
Warnung
Bei Verwendung nicht geeigneter Reifen oder Radabdeckungen kann es zu plötzlichem Druckverlust und in der Folge zu Unfällen kommen.
Siehe auch:
Losfahren
Vor dem Losfahren prüfen
■ Reifendruck und -zustand.
■ Motorölstand und Flüssigkeitsstände.
■ Alle Scheiben, Spiegel, Außenbeleuchtung
und Kennzeichen s ...
Innenlicht
Innenleuchte
Die Innenleuchten schalten sich beim
Ein- und Aussteigen selbsttätig ein
und dann mit Verzögerung aus. Es
schaltet sich kurzzeitig ein, auch
wenn der Schlüssel aus d ...
Durchführung von Arbeiten
Warnung
Kontrollen im Motorraum nur bei
ausgeschalteter Zündung durchführen.
Das Kühlgebläse kann auch bei
ausgeschalteter Zündung laufen.
Gefahr
Die Zündanlage ...