Radabdeckungen

Es dürfen nur für das jeweilige Fahrzeug werksseitig freigegebene Radabdeckungen und Reifen verwendet werden, die allen relevanten Anforderungen für die jeweiligen Rad- und Reifenkombinationen entsprechen.

Werden keine werkseitig zugelassenen Radabdeckungen und Reifen verwendet, dürfen die Reifen keinen Felgenschutzwulst aufweisen.

Radabdeckungen dürfen die Kühlung der Bremsen nicht beeinträchtigen.

Warnung

Bei Verwendung nicht geeigneter Reifen oder Radabdeckungen kann es zu plötzlichem Druckverlust und in der Folge zu Unfällen kommen.

    Siehe auch:

    Losfahren
    Vor dem Losfahren prüfen ■ Reifendruck und -zustand. ■ Motorölstand und Flüssigkeitsstände. ■ Alle Scheiben, Spiegel, Außenbeleuchtung und Kennzeichen s ...

    Innenlicht
    Innenleuchte Die Innenleuchten schalten sich beim Ein- und Aussteigen selbsttätig ein und dann mit Verzögerung aus. Es schaltet sich kurzzeitig ein, auch wenn der Schlüssel aus d ...

    Durchführung von Arbeiten
    Warnung Kontrollen im Motorraum nur bei ausgeschalteter Zündung durchführen. Das Kühlgebläse kann auch bei ausgeschalteter Zündung laufen. Gefahr Die Zündanlage ...