Radabdeckungen
Es dürfen nur für das jeweilige Fahrzeug werksseitig freigegebene Radabdeckungen und Reifen verwendet werden, die allen relevanten Anforderungen für die jeweiligen Rad- und Reifenkombinationen entsprechen.
Werden keine werkseitig zugelassenen Radabdeckungen und Reifen verwendet, dürfen die Reifen keinen Felgenschutzwulst aufweisen.
Radabdeckungen dürfen die Kühlung der Bremsen nicht beeinträchtigen.
Warnung
Bei Verwendung nicht geeigneter Reifen oder Radabdeckungen kann es zu plötzlichem Druckverlust und in der Folge zu Unfällen kommen.
Siehe auch:
Front-Airbag
Das Front-Airbag-System besteht
aus einem Airbag im Lenkrad und
einem in der Instrumententafel auf
der Beifahrerseite. Diese Stellen sind
mit dem Wort AIRBAG gekennzeichnet.
Das Front-Airbag-Sy ...
Fahrzeuggewicht
...
Laderaum
Hintere Rückenlehnen
umklappen
Warnung
Stapeln Sie kein Gepäck oder andere
Ladung über den oberen
Rand der Vordersitze hinaus.
Lassen Sie während der Fahrt
keine Fahrg&aum ...
