Radabdeckungen
Es dürfen nur für das jeweilige Fahrzeug werksseitig freigegebene Radabdeckungen und Reifen verwendet werden, die allen relevanten Anforderungen für die jeweiligen Rad- und Reifenkombinationen entsprechen.
Werden keine werkseitig zugelassenen Radabdeckungen und Reifen verwendet, dürfen die Reifen keinen Felgenschutzwulst aufweisen.
Radabdeckungen dürfen die Kühlung der Bremsen nicht beeinträchtigen.
Warnung
Bei Verwendung nicht geeigneter Reifen oder Radabdeckungen kann es zu plötzlichem Druckverlust und in der Folge zu Unfällen kommen.
Siehe auch:
Bremsassistent
Bei schnellem, kräftigem Niedertreten
des Bremspedals wird automatisch
mit maximaler Bremskraft (Vollbremsung)
gebremst.
Während der gesamten Vollbremsung
gleichmäßig stark ...
Regelmäßiger Betrieb
Um eine gleichbleibend gute Funktion
zu gewährleisten, muss die Kühlung
einmal im Monat unabhängig von Witterung
und Jahreszeit einige Minuten
eingeschaltet werden. Betrieb mit
K&u ...
Lufteinlass
Der Lufteinlass im Motorraum außen
vor der Windschutzscheibe muss zur
Luftzufuhr frei sein. Gegebenenfalls
Laub, Schmutz oder Schnee entfernen. ...
