Radabdeckungen

Es dürfen nur für das jeweilige Fahrzeug werksseitig freigegebene Radabdeckungen und Reifen verwendet werden, die allen relevanten Anforderungen für die jeweiligen Rad- und Reifenkombinationen entsprechen.

Werden keine werkseitig zugelassenen Radabdeckungen und Reifen verwendet, dürfen die Reifen keinen Felgenschutzwulst aufweisen.

Radabdeckungen dürfen die Kühlung der Bremsen nicht beeinträchtigen.

Warnung

Bei Verwendung nicht geeigneter Reifen oder Radabdeckungen kann es zu plötzlichem Druckverlust und in der Folge zu Unfällen kommen.

    Siehe auch:

    Front-Airbag
    Das Front-Airbag-System besteht aus einem Airbag im Lenkrad und einem in der Instrumententafel auf der Beifahrerseite. Diese Stellen sind mit dem Wort AIRBAG gekennzeichnet. Das Front-Airbag-Sy ...

    Fahrzeuggewicht
    ...

    Laderaum
    Hintere Rückenlehnen umklappen Warnung Stapeln Sie kein Gepäck oder andere Ladung über den oberen Rand der Vordersitze hinaus. Lassen Sie während der Fahrt keine Fahrg&aum ...