Radabdeckungen
Es dürfen nur für das jeweilige Fahrzeug werksseitig freigegebene Radabdeckungen und Reifen verwendet werden, die allen relevanten Anforderungen für die jeweiligen Rad- und Reifenkombinationen entsprechen.
Werden keine werkseitig zugelassenen Radabdeckungen und Reifen verwendet, dürfen die Reifen keinen Felgenschutzwulst aufweisen.
Radabdeckungen dürfen die Kühlung der Bremsen nicht beeinträchtigen.
Warnung
Bei Verwendung nicht geeigneter Reifen oder Radabdeckungen kann es zu plötzlichem Druckverlust und in der Folge zu Unfällen kommen.
Siehe auch:
Reifendruck
Reifendruck mindestens alle
14 Tage und vor jeder größeren Fahrt
bei kalten Reifen kontrollieren. Sofern
vorhanden, Reserverad nicht vergessen.
Ventilkappe abschrauben.
Reifendruck ...
Tachometer
Anzeige der Geschwindigkeit. ...
Fester Antennenstab
Nur Modell A
Nur Modell B
Zum Abnehmen die Dachantenne
nach links drehen. Zum Anbringen
die Dachantenne nach rechts drehen.
Achtung
Vor dem Befahren eines Gebäudes
mit niedriger Decke ...
