Radabdeckungen

Es dürfen nur für das jeweilige Fahrzeug werksseitig freigegebene Radabdeckungen und Reifen verwendet werden, die allen relevanten Anforderungen für die jeweiligen Rad- und Reifenkombinationen entsprechen.

Werden keine werkseitig zugelassenen Radabdeckungen und Reifen verwendet, dürfen die Reifen keinen Felgenschutzwulst aufweisen.

Radabdeckungen dürfen die Kühlung der Bremsen nicht beeinträchtigen.

Warnung

Bei Verwendung nicht geeigneter Reifen oder Radabdeckungen kann es zu plötzlichem Druckverlust und in der Folge zu Unfällen kommen.

    Siehe auch:

    Elektronische Stabilitätsregelung ausgeschaltet
    blinkt gelb. Das System ist deaktiviert. ...

    Motorabgase
    Gefahr Motorabgase enthalten giftiges Kohlenmonoxid. Dieses Gas ist farb- und geruchlos und kann beim Einatmen lebensgefährlich sein. Wenn Abgase in das Fahrzeuginnere gelangen, Fenster ...

    Motordaten
    ...