Radabdeckungen
Es dürfen nur für das jeweilige Fahrzeug werksseitig freigegebene Radabdeckungen und Reifen verwendet werden, die allen relevanten Anforderungen für die jeweiligen Rad- und Reifenkombinationen entsprechen.
Werden keine werkseitig zugelassenen Radabdeckungen und Reifen verwendet, dürfen die Reifen keinen Felgenschutzwulst aufweisen.
Radabdeckungen dürfen die Kühlung der Bremsen nicht beeinträchtigen.
Warnung
Bei Verwendung nicht geeigneter Reifen oder Radabdeckungen kann es zu plötzlichem Druckverlust und in der Folge zu Unfällen kommen.
Siehe auch:
Serviceanzeige
Motoröllebensdauer-System für
Dieselmotoren
Notwendigkeit eines
Motorölwechsels
Dieses Fahrzeug verfügt über ein
Computersystem, das die Notwendigkeit
eines Motoröl ...
Heckscheibenheizung
Wird durch Drücken der Taste
einbzw.
ausgeschaltet.
Die Heizung ist bei laufendem Motor
aktiv und wird nach kurzer Zeit automatisch
abgeschaltet. ...
Kraftstoffe für Otto-
Motoren
Verwenden Sie nur bleifreie Kraftstoffe,
die der Europäischen Norm
EN 228 oder EN DIN 51626-1 bzw.
einer gleichwertigen Spezifikation
entsprechen.
Der Motor verträgt E10-Kraftstoff, ...
