Radabdeckungen

Es dürfen nur für das jeweilige Fahrzeug werksseitig freigegebene Radabdeckungen und Reifen verwendet werden, die allen relevanten Anforderungen für die jeweiligen Rad- und Reifenkombinationen entsprechen.

Werden keine werkseitig zugelassenen Radabdeckungen und Reifen verwendet, dürfen die Reifen keinen Felgenschutzwulst aufweisen.

Radabdeckungen dürfen die Kühlung der Bremsen nicht beeinträchtigen.

Warnung

Bei Verwendung nicht geeigneter Reifen oder Radabdeckungen kann es zu plötzlichem Druckverlust und in der Folge zu Unfällen kommen.

    Siehe auch:

    Fahrzeugsicherung
    Wegfahrsperre Wegfahrsperren- Kontrollleuchte Bei Verwendung eines ungültigen Schlüssels blinkt die Kontrollleuchte und das Fahrzeug lässt sich nicht starten. Automatische T&uu ...

    Zielmanagement
    Ziel(e) hinzufügen oder löschen Das A-Navi System ermöglicht Ihnen das Hinzufügen von bis zu zwei Wegpunkten und Zielen. In der Regel ist der Startpunkt die aktuelle von GPS be ...

    Hupe
    drücken. ...