Radabdeckungen
Es dürfen nur für das jeweilige Fahrzeug werksseitig freigegebene Radabdeckungen und Reifen verwendet werden, die allen relevanten Anforderungen für die jeweiligen Rad- und Reifenkombinationen entsprechen.
Werden keine werkseitig zugelassenen Radabdeckungen und Reifen verwendet, dürfen die Reifen keinen Felgenschutzwulst aufweisen.
Radabdeckungen dürfen die Kühlung der Bremsen nicht beeinträchtigen.
Warnung
Bei Verwendung nicht geeigneter Reifen oder Radabdeckungen kann es zu plötzlichem Druckverlust und in der Folge zu Unfällen kommen.
Siehe auch:
Elektronische
Stabilitätsregelung
ausgeschaltet
blinkt gelb.
Das System ist deaktiviert. ...
Motorabgase
Gefahr
Motorabgase enthalten giftiges
Kohlenmonoxid. Dieses Gas ist
farb- und geruchlos und kann
beim Einatmen lebensgefährlich
sein.
Wenn Abgase in das Fahrzeuginnere
gelangen, Fenster ...
Motordaten
...
