Radabdeckungen
Es dürfen nur für das jeweilige Fahrzeug werksseitig freigegebene Radabdeckungen und Reifen verwendet werden, die allen relevanten Anforderungen für die jeweiligen Rad- und Reifenkombinationen entsprechen.
Werden keine werkseitig zugelassenen Radabdeckungen und Reifen verwendet, dürfen die Reifen keinen Felgenschutzwulst aufweisen.
Radabdeckungen dürfen die Kühlung der Bremsen nicht beeinträchtigen.
Warnung
Bei Verwendung nicht geeigneter Reifen oder Radabdeckungen kann es zu plötzlichem Druckverlust und in der Folge zu Unfällen kommen.
Siehe auch:
Fahrzeugsicherung
Wegfahrsperre
Wegfahrsperren-
Kontrollleuchte
Bei Verwendung eines ungültigen
Schlüssels blinkt die Kontrollleuchte
und das Fahrzeug lässt sich nicht
starten.
Automatische T&uu ...
Zielmanagement
Ziel(e) hinzufügen oder löschen
Das A-Navi System ermöglicht Ihnen das
Hinzufügen von bis zu zwei Wegpunkten und
Zielen. In der Regel ist der Startpunkt die aktuelle
von GPS be ...
Hupe
drücken. ...
