Radabdeckungen
Es dürfen nur für das jeweilige Fahrzeug werksseitig freigegebene Radabdeckungen und Reifen verwendet werden, die allen relevanten Anforderungen für die jeweiligen Rad- und Reifenkombinationen entsprechen.
Werden keine werkseitig zugelassenen Radabdeckungen und Reifen verwendet, dürfen die Reifen keinen Felgenschutzwulst aufweisen.
Radabdeckungen dürfen die Kühlung der Bremsen nicht beeinträchtigen.
Warnung
Bei Verwendung nicht geeigneter Reifen oder Radabdeckungen kann es zu plötzlichem Druckverlust und in der Folge zu Unfällen kommen.
Siehe auch:
Sicherheitsanweisungen
Bei inspektions- oder wartungsarbeiten an ihrem
fahrzeug stets vorsichtig arbeiten, um die gefahr von
verletzungen oder beschädigungen gering zu halten.
Beim fahrzeugunterhalt einzuhaltende ...
Verstellbare
Belüftungsdüsen
Bei eingeschalteter Kühlung muss
mindestens eine Belüftungsdüse geöffnet
sein, damit der Verdampfer
nicht mangels Luftbewegung vereist.
Zum Öffnen der Düse Einstell ...
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Der Kleinwag ...