Radabdeckungen

Es dürfen nur für das jeweilige Fahrzeug werksseitig freigegebene Radabdeckungen und Reifen verwendet werden, die allen relevanten Anforderungen für die jeweiligen Rad- und Reifenkombinationen entsprechen.

Werden keine werkseitig zugelassenen Radabdeckungen und Reifen verwendet, dürfen die Reifen keinen Felgenschutzwulst aufweisen.

Radabdeckungen dürfen die Kühlung der Bremsen nicht beeinträchtigen.

Warnung

Bei Verwendung nicht geeigneter Reifen oder Radabdeckungen kann es zu plötzlichem Druckverlust und in der Folge zu Unfällen kommen.

    Siehe auch:

    Reifendruck
    Reifendruck mindestens alle 14 Tage und vor jeder größeren Fahrt bei kalten Reifen kontrollieren. Sofern vorhanden, Reserverad nicht vergessen. Ventilkappe abschrauben. Reifendruck ...

    Tachometer
    Anzeige der Geschwindigkeit. ...

    Fester Antennenstab
    Nur Modell A Nur Modell B Zum Abnehmen die Dachantenne nach links drehen. Zum Anbringen die Dachantenne nach rechts drehen. Achtung Vor dem Befahren eines Gebäudes mit niedriger Decke ...