Radabdeckungen
Es dürfen nur für das jeweilige Fahrzeug werksseitig freigegebene Radabdeckungen und Reifen verwendet werden, die allen relevanten Anforderungen für die jeweiligen Rad- und Reifenkombinationen entsprechen.
Werden keine werkseitig zugelassenen Radabdeckungen und Reifen verwendet, dürfen die Reifen keinen Felgenschutzwulst aufweisen.
Radabdeckungen dürfen die Kühlung der Bremsen nicht beeinträchtigen.
Warnung
Bei Verwendung nicht geeigneter Reifen oder Radabdeckungen kann es zu plötzlichem Druckverlust und in der Folge zu Unfällen kommen.
Siehe auch:
Motor anlassen
Motor mit Zündschloss
anlassen
■ Schlüssel in Stellung 1 drehen. Um
die Lenkradsperre zu lösen, Lenkrad
etwas bewegen.
■ Schaltgetriebe: Kupplung betätigen.
...
Losfahren
Vor dem Losfahren prüfen
■ Reifendruck und -zustand.
■ Motorölstand und Flüssigkeitsstände.
■ Alle Scheiben, Spiegel, Außenbeleuchtung
und Kennzeichen s ...
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