Radabdeckungen

Es dürfen nur für das jeweilige Fahrzeug werksseitig freigegebene Radabdeckungen und Reifen verwendet werden, die allen relevanten Anforderungen für die jeweiligen Rad- und Reifenkombinationen entsprechen.

Werden keine werkseitig zugelassenen Radabdeckungen und Reifen verwendet, dürfen die Reifen keinen Felgenschutzwulst aufweisen.

Radabdeckungen dürfen die Kühlung der Bremsen nicht beeinträchtigen.

Warnung

Bei Verwendung nicht geeigneter Reifen oder Radabdeckungen kann es zu plötzlichem Druckverlust und in der Folge zu Unfällen kommen.

    Siehe auch:

    Serviceanzeige
    Motoröllebensdauer-System für Dieselmotoren Notwendigkeit eines Motorölwechsels Dieses Fahrzeug verfügt über ein Computersystem, das die Notwendigkeit eines Motoröl ...

    Heckscheibenheizung
    Wird durch Drücken der Taste einbzw. ausgeschaltet. Die Heizung ist bei laufendem Motor aktiv und wird nach kurzer Zeit automatisch abgeschaltet. ...

    Kraftstoffe für Otto- Motoren
    Verwenden Sie nur bleifreie Kraftstoffe, die der Europäischen Norm EN 228 oder EN DIN 51626-1 bzw. einer gleichwertigen Spezifikation entsprechen. Der Motor verträgt E10-Kraftstoff, ...