Radabdeckungen

Es dürfen nur für das jeweilige Fahrzeug werksseitig freigegebene Radabdeckungen und Reifen verwendet werden, die allen relevanten Anforderungen für die jeweiligen Rad- und Reifenkombinationen entsprechen.

Werden keine werkseitig zugelassenen Radabdeckungen und Reifen verwendet, dürfen die Reifen keinen Felgenschutzwulst aufweisen.

Radabdeckungen dürfen die Kühlung der Bremsen nicht beeinträchtigen.

Warnung

Bei Verwendung nicht geeigneter Reifen oder Radabdeckungen kann es zu plötzlichem Druckverlust und in der Folge zu Unfällen kommen.

    Siehe auch:

    Dachgepäckträger
    Aus Sicherheitsgründen und zur Vermeidung von Dachbeschädigungen empfehlen wir, das für Ihr Fahrzeug zugelassene Dachgepäckträgersystem zu verwenden. Einbauanleitung be ...

    Klappen
    Zur Sicherheit von Fußgängern klappen die Außenspiegel bei Anstoßen aus ihrer Ausgangslage. Spiegel durch leichten Druck auf das Spiegelgehäuse wieder einrasten. War ...

    Batterie
    Das Fahrzeug ist mit einem Bleiakkumulator ausgestattet. Die Fahrzeugbatterie ist wartungsfrei, sofern das Fahrprofil ein ausreichendes Laden der Batterie zulässt. Bei Kurzstreckenfahrten un ...