Radabdeckungen
Es dürfen nur für das jeweilige Fahrzeug werksseitig freigegebene Radabdeckungen und Reifen verwendet werden, die allen relevanten Anforderungen für die jeweiligen Rad- und Reifenkombinationen entsprechen.
Werden keine werkseitig zugelassenen Radabdeckungen und Reifen verwendet, dürfen die Reifen keinen Felgenschutzwulst aufweisen.
Radabdeckungen dürfen die Kühlung der Bremsen nicht beeinträchtigen.
Warnung
Bei Verwendung nicht geeigneter Reifen oder Radabdeckungen kann es zu plötzlichem Druckverlust und in der Folge zu Unfällen kommen.
Siehe auch:
Eigenes Fahrzeug
abschleppen
Wenn Ihr Fahrzeug abgeschleppt
werden muss, nehmen Sie bitte unser
Service-Netz in Anspruch, oder wenden
Sie sich an einen professionellen
Abschleppdienst.
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empfehlen wir, das für Ihr Fahrzeug
zugelassene Dachgepäckträgersystem
zu verwenden.
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