Radabdeckungen
Es dürfen nur für das jeweilige Fahrzeug werksseitig freigegebene Radabdeckungen und Reifen verwendet werden, die allen relevanten Anforderungen für die jeweiligen Rad- und Reifenkombinationen entsprechen.
Werden keine werkseitig zugelassenen Radabdeckungen und Reifen verwendet, dürfen die Reifen keinen Felgenschutzwulst aufweisen.
Radabdeckungen dürfen die Kühlung der Bremsen nicht beeinträchtigen.
Warnung
Bei Verwendung nicht geeigneter Reifen oder Radabdeckungen kann es zu plötzlichem Druckverlust und in der Folge zu Unfällen kommen.
Siehe auch:
Dachgepäckträger
Aus Sicherheitsgründen und zur Vermeidung
von Dachbeschädigungen
empfehlen wir, das für Ihr Fahrzeug
zugelassene Dachgepäckträgersystem
zu verwenden.
Einbauanleitung be ...
Klappen
Zur Sicherheit von Fußgängern klappen
die Außenspiegel bei Anstoßen
aus ihrer Ausgangslage. Spiegel
durch leichten Druck auf das Spiegelgehäuse
wieder einrasten.
War ...
Batterie
Das Fahrzeug ist mit einem Bleiakkumulator
ausgestattet. Die Fahrzeugbatterie
ist wartungsfrei, sofern das
Fahrprofil ein ausreichendes Laden
der Batterie zulässt. Bei Kurzstreckenfahrten
un ...
