Radabdeckungen

Es dürfen nur für das jeweilige Fahrzeug werksseitig freigegebene Radabdeckungen und Reifen verwendet werden, die allen relevanten Anforderungen für die jeweiligen Rad- und Reifenkombinationen entsprechen.

Werden keine werkseitig zugelassenen Radabdeckungen und Reifen verwendet, dürfen die Reifen keinen Felgenschutzwulst aufweisen.

Radabdeckungen dürfen die Kühlung der Bremsen nicht beeinträchtigen.

Warnung

Bei Verwendung nicht geeigneter Reifen oder Radabdeckungen kann es zu plötzlichem Druckverlust und in der Folge zu Unfällen kommen.

    Siehe auch:

    Kopf-Airbag
    Das Kopf-Airbag-System besteht aus je einem Airbag an jeder Seite des Dachrahmens. Diese Stellen sind durch das Wort AIRBAG an den Dachsäulen gekennzeichnet. Der Kopf-Airbag wird ab eine ...

    Kennzeichenleuchte
    4-Türen 1. Beide Schrauben aufdrehen. 2. Lampengehäuse nach unten herausnehmen, dabei nicht am Kabel ziehen. Lampenfassung durch Drehen nach links ausrasten. 3. Glühlampe aus ...

    Laderaum
    Rückenlehnen der Rücksitze umklappen Die hintere Rückenlehne ist zweigeteilt. Beide Teile können umgeklappt werden. Durch Drücken der Rastfeder Kopfstützen nach ...