Radabdeckungen
Es dürfen nur für das jeweilige Fahrzeug werksseitig freigegebene Radabdeckungen und Reifen verwendet werden, die allen relevanten Anforderungen für die jeweiligen Rad- und Reifenkombinationen entsprechen.
Werden keine werkseitig zugelassenen Radabdeckungen und Reifen verwendet, dürfen die Reifen keinen Felgenschutzwulst aufweisen.
Radabdeckungen dürfen die Kühlung der Bremsen nicht beeinträchtigen.
Warnung
Bei Verwendung nicht geeigneter Reifen oder Radabdeckungen kann es zu plötzlichem Druckverlust und in der Folge zu Unfällen kommen.
Siehe auch:
Gepäckraum-bodennetz
Das Gepäckraum-Bodennetz kann zum Sichern von
kleinen Lasten verwendet werden, damit diese bei
engen Kurven oder schnellem Anfahren und
Abbremsen nicht verrutschen.
Die vier Netzhaken in di ...
Lichthupe
Zum Betätigen der Lichthupe Hebel
zum Lenkrad ziehen. ...
Kraftstoffe für Otto-
Motoren
Verwenden Sie nur bleifreie Kraftstoffe,
die der Europäischen Norm
EN 228 oder EN DIN 51626-1 bzw.
einer gleichwertigen Spezifikation
entsprechen.
Der Motor verträgt E10-Kraftstoff, ...
