Radabdeckungen

Es dürfen nur für das jeweilige Fahrzeug werksseitig freigegebene Radabdeckungen und Reifen verwendet werden, die allen relevanten Anforderungen für die jeweiligen Rad- und Reifenkombinationen entsprechen.

Werden keine werkseitig zugelassenen Radabdeckungen und Reifen verwendet, dürfen die Reifen keinen Felgenschutzwulst aufweisen.

Radabdeckungen dürfen die Kühlung der Bremsen nicht beeinträchtigen.

Warnung

Bei Verwendung nicht geeigneter Reifen oder Radabdeckungen kann es zu plötzlichem Druckverlust und in der Folge zu Unfällen kommen.

    Siehe auch:

    Bremsassistent
    Bei schnellem, kräftigem Niedertreten des Bremspedals wird automatisch mit maximaler Bremskraft (Vollbremsung) gebremst. Während der gesamten Vollbremsung gleichmäßig stark ...

    Regelmäßiger Betrieb
    Um eine gleichbleibend gute Funktion zu gewährleisten, muss die Kühlung einmal im Monat unabhängig von Witterung und Jahreszeit einige Minuten eingeschaltet werden. Betrieb mit K&u ...

    Lufteinlass
    Der Lufteinlass im Motorraum außen vor der Windschutzscheibe muss zur Luftzufuhr frei sein. Gegebenenfalls Laub, Schmutz oder Schnee entfernen. ...