Parklicht

Beim Parken des Fahrzeugs kann auf

Beim Parken des Fahrzeugs kann auf einer Seite das Standlicht vorn und hinten eingeschaltet werden: 1. Zündung ausschalten.
2. Blinkerhebel ganz nach oben (Parklicht rechts) bzw. nach unten (Parklicht links).

Bestätigung durch Signalton und die entsprechende Blinkerkontrollleuchte.

    Siehe auch:

    Kraftstoffe für Otto- Motoren
    Nur unverbleite Kraftstoffe nach EN 228 verwenden. Gleichwertige Normkraftstoffe mit einem Ethanolgehalt von max. 10 % dürfen verwendet werden. Kraftstoffe mit der empfohlenen Oktanzahl ...

    Stromunterbrechung
    Bei einer Stromunterbrechung lässt sich der Wählhebel nicht aus Stellung P bewegen. Der Zündschlüssel kann nicht aus dem Zündschloss abgezogen werden. Bei entladener Ba ...

    Nebelschlussleuchte
    leuchtet gelb. Leuchtet bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte. ...