Scheibenwascherflüssigkeit

Vor der Abfahrt ist darauf zu achten, dass der Behälter für die Scheibenwascherflüssigkeit ausreichend und mit der korrekten Mischung gefüllt ist.

Die Leuchtet diese Warnleuchte auf, füllen Sie baldmöglichst Wascherflüssigkeit nach. Siehe ?WARNLEUCHTE FÜR NIEDRIGEN SCHEIBENWASCHERFLÜSSIGKEITSSTAND? im Index.

Bei kalter Witterung sollte der Behälter der

Bei kalter Witterung sollte der Behälter der Scheibenwascherflüssigkeit zu Dreiviertel gefüllt werden.

Wenn die Waschflüssigkeit bei kalter Witterung gefriert, dehnt sie sich aus. Bei zu starkem Auffüllen des Behälters bleibt nicht genügend Expansionsraum, um eine mögliche Beschädigung des Behälters zu verhindern.

ANMERKUNG

Nachfüllen des Behälters für die Scheibenwascherflüssigkeit:
? Zu diesem Zweck nur im Handel erhältliche gebrauchsfertige Waschflüssigkeit verwenden.
? Kein Leitungswasser verwenden. Die im Leitungswasser enthaltenen Mineralien können die Scheibenwascherleitungen verstopfen.
? Wenn die Gefahr besteht, dass die Lufttemperatur unter den Gefrierpunkt sinkt, ist Scheibenwascherflüssigkeit mit entsprechenden Frostschutzeigenschaften zu verwenden.

VORSICHT

? Kein Wasser oder Kühlmittel-Frostschutz in den Scheibenwascherbehälter einfüllen.
Durch Wasser könnte die Mischung gefrieren.

Gefrorene Mischung kann das Scheibenwaschersystem beschädigen.

Kühlmittel-Frostschutz kann das Scheibenwaschersystem und den Wagenlack angreifen.

    Siehe auch:

    Funktionen für aktive Zielführung
    Navigation stoppen Nachdem Navigation stoppen ausgewählt wurde, ist die Zielführung deaktiviert und die Menüoptionen für die inaktive Zielführung werden angezeigt, sieh ...

    Lufteinlass
    Der Lufteinlass im Motorraum außen vor der Windschutzscheibe muss zur Luftzufuhr frei sein. Gegebenenfalls Laub, Schmutz oder Schnee entfernen. ...

    Airbagabschaltung
    Das Beifahrer-Airbag-System muss deaktiviert werden, wenn auf diesem Sitz ein Kindersicherheitssystem angebracht werden soll. Der Seiten- Airbag und der Kopf-Airbag, die Gurtstraffer und alle Fah ...