Scheinwerfer
Abblendlicht und Fernlicht
1. Stecker von Glühlampe abziehen.

2. Abdeckkappe abziehen.

3. Den Federclip drücken und lösen.

4. Glühlampe aus Reflektorgehäuse
nehmen.
5. Beim Einsetzen einer neuen
Glühlampe die Zapfen in die Aussparungen
am Reflektor einführen.
6. Federdrahtbügel einrasten.
7. Scheinwerfer-Abdeckkappe anbringen
und schließen.
8. Stecker auf Glühlampe aufstecken.
Scheinwerfer einstellen
Die Einstellung für das Abblendlicht
kann mit einer Schraube über dem
Scheinwerfer justiert werden.
Achtung
Wenn die Scheinwerfer neu eingestellt werden müssen, empfehlen wir, dies von einem anerkannten Fachbetrieb durchführen zu lassen, da dies sicherheitsrelevant ist.
Standlicht
1. Stecker von Glühlampe abziehen.

2. Abdeckkappe abziehen.

3. Lampenfassung des Standlichts vom Reflektor abziehen.

4. Glühlampe aus der Fassung nehmen.
5. Neue Lampe einsetzen.
6. Fassung in den Reflektor einsetzen.
7. Scheinwerfer-Abdeckkappe anbringen
und schließen.
8. Stecker auf Glühlampe aufstecken.
Nebelscheinwerfer
Lampenwechsel von einer Werkstatt
durchführen lassen.
Nebelscheinwerfer einstellen
Die Einstellung für die Nebelscheinwerfer
kann mit einer Schraube über
dem Scheinwerfer justiert werden
Achtung
Wenn die Nebelscheinwerfer neu eingestellt werden müssen, empfehlen wir, dies von einem anerkannten Fachbetrieb durchführen zu lassen, da dies sicherheitsrelevant ist.
Vordere Blinkleuchte

1. Lampenfassung nach links drehen und lösen.

2. Glühlampe etwas in die Fassung
hineindrücken, nach links drehen
und herausnehmen. Neue Glühlampe
einsetzen.
3. Lampenfassung in den Reflektor
einsetzen, nach rechts drehen
und einrasten.
Siehe auch:
Fahrzeugeinlagerung
Einlagerung über einen
längeren Zeitraum
Wenn das Fahrzeug für mehrere Monate
eingelagert werden muss:
■ Fahrzeug waschen und konservieren.
■ Konservierung im Motorraum ...
Heizung und Belüftung
Bauart 1
Bauart 2
Regler für:
■ Temperatur
■ Luftverteilung
■ Gebläsegeschwindigkeit
■ Heizung
■ Enteisung der Windschutzscheibe
■ Umluftbetri ...
Kraftstoffe für Otto-
Motoren
Nur unverbleite Kraftstoffe nach
EN 228 verwenden.
Gleichwertige Normkraftstoffe mit
einem Ethanolgehalt von max. 10 %
dürfen verwendet werden.
Kraftstoffe mit der empfohlenen Oktanzahl
...
