Radabdeckungen

Es dürfen nur für das jeweilige Fahrzeug werksseitig freigegebene Radabdeckungen und Reifen verwendet werden, die allen relevanten Anforderungen für die jeweiligen Rad- und Reifenkombinationen entsprechen.

Werden keine werkseitig zugelassenen Radabdeckungen und Reifen verwendet, dürfen die Reifen keinen Felgenschutzwulst aufweisen.

Radabdeckungen dürfen die Kühlung der Bremsen nicht beeinträchtigen.

Warnung

Bei Verwendung nicht geeigneter Reifen oder Radabdeckungen kann es zu plötzlichem Druckverlust und in der Folge zu Unfällen kommen.

    Siehe auch:

    Instrumentenblock
    ...

    Kopf-Airbag
    Das Kopf-Airbag-System besteht aus je einem Airbag an jeder Seite des Dachrahmens. Diese Stellen sind durch das Wort AIRBAG an den Dachsäulen gekennzeichnet. Der Kopf-Airbag wird ab eine ...

    Klappen
    Zur Sicherheit von Fußgängern klappen die Außenspiegel bei Anstoßen aus ihrer Ausgangslage. Spiegel durch leichten Druck auf das Spiegelgehäuse wieder einrasten. Ele ...