Radabdeckungen
Es dürfen nur für das jeweilige Fahrzeug werksseitig freigegebene Radabdeckungen und Reifen verwendet werden, die allen relevanten Anforderungen für die jeweiligen Rad- und Reifenkombinationen entsprechen.
Werden keine werkseitig zugelassenen Radabdeckungen und Reifen verwendet, dürfen die Reifen keinen Felgenschutzwulst aufweisen.
Radabdeckungen dürfen die Kühlung der Bremsen nicht beeinträchtigen.
Warnung
Bei Verwendung nicht geeigneter Reifen oder Radabdeckungen kann es zu plötzlichem Druckverlust und in der Folge zu Unfällen kommen.
Siehe auch:
Waschflüssigkeit
Mit Waschflüssigkeitskonzentrat auffüllen. ...
Lichthupe
Der Hebel kehrt nach dem Loslassen
in seine Ausgangsposition zurück.
Das Fernlicht bleibt an, solange der
Kombihebel zum Fahrer hin gezogen
bleibt.
Leuchtweitenregulierung
Die Scheinw ...
Instrumententafelbeleuchtung
Lampenwechsel von einer Werkstatt
durchführen lassen. ...
