Radabdeckungen
Es dürfen nur für das jeweilige Fahrzeug werksseitig freigegebene Radabdeckungen und Reifen verwendet werden, die allen relevanten Anforderungen für die jeweiligen Rad- und Reifenkombinationen entsprechen.
Werden keine werkseitig zugelassenen Radabdeckungen und Reifen verwendet, dürfen die Reifen keinen Felgenschutzwulst aufweisen.
Radabdeckungen dürfen die Kühlung der Bremsen nicht beeinträchtigen.
Warnung
Bei Verwendung nicht geeigneter Reifen oder Radabdeckungen kann es zu plötzlichem Druckverlust und in der Folge zu Unfällen kommen.
Siehe auch:
Nebelschlussleuchte
leuchtet gelb.
Leuchtet bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte. ...
Motor anlassen
Motor mit Zündschloss
anlassen
■ Schlüssel in Stellung 1 drehen.
Zum Lösen der Lenkradsperre
Lenkrad leicht bewegen
■ Schaltgetriebe: das Kupplungspedal
drück ...
Symboleübersicht
...
