Radabdeckungen
Es dürfen nur für das jeweilige Fahrzeug werksseitig freigegebene Radabdeckungen und Reifen verwendet werden, die allen relevanten Anforderungen für die jeweiligen Rad- und Reifenkombinationen entsprechen.
Werden keine werkseitig zugelassenen Radabdeckungen und Reifen verwendet, dürfen die Reifen keinen Felgenschutzwulst aufweisen.
Radabdeckungen dürfen die Kühlung der Bremsen nicht beeinträchtigen.
Warnung
Bei Verwendung nicht geeigneter Reifen oder Radabdeckungen kann es zu plötzlichem Druckverlust und in der Folge zu Unfällen kommen.
Siehe auch:
Kopf-Airbag
Das Kopf-Airbag-System besteht aus
je einem Airbag an jeder Seite des
Dachrahmens. Diese Stellen sind
durch das Wort AIRBAG an den
Dachsäulen gekennzeichnet.
Der Kopf-Airbag wird ab eine ...
Klappen
Zur Sicherheit von Fußgängern klappen
die Außenspiegel bei Anstoßen
aus ihrer Ausgangslage. Spiegel
durch leichten Druck auf das Spiegelgehäuse
wieder einrasten.
Ele ...
