Radabdeckungen

Es dürfen nur für das jeweilige Fahrzeug werksseitig freigegebene Radabdeckungen und Reifen verwendet werden, die allen relevanten Anforderungen für die jeweiligen Rad- und Reifenkombinationen entsprechen.

Werden keine werkseitig zugelassenen Radabdeckungen und Reifen verwendet, dürfen die Reifen keinen Felgenschutzwulst aufweisen.

Radabdeckungen dürfen die Kühlung der Bremsen nicht beeinträchtigen.

Warnung

Bei Verwendung nicht geeigneter Reifen oder Radabdeckungen kann es zu plötzlichem Druckverlust und in der Folge zu Unfällen kommen.

    Siehe auch:

    Waschflüssigkeit
    Mit Waschflüssigkeitskonzentrat auffüllen. ...

    Lichthupe
    Der Hebel kehrt nach dem Loslassen in seine Ausgangsposition zurück. Das Fernlicht bleibt an, solange der Kombihebel zum Fahrer hin gezogen bleibt. Leuchtweitenregulierung Die Scheinw ...

    Instrumententafelbeleuchtung
    Lampenwechsel von einer Werkstatt durchführen lassen. ...