Radabdeckungen

Es dürfen nur für das jeweilige Fahrzeug werksseitig freigegebene Radabdeckungen und Reifen verwendet werden, die allen relevanten Anforderungen für die jeweiligen Rad- und Reifenkombinationen entsprechen.

Werden keine werkseitig zugelassenen Radabdeckungen und Reifen verwendet, dürfen die Reifen keinen Felgenschutzwulst aufweisen.

Radabdeckungen dürfen die Kühlung der Bremsen nicht beeinträchtigen.

Warnung
Bei Verwendung nicht geeigneter Reifen oder Radabdeckungen kann es zu plötzlichem Druckverlust und in der Folge zu Unfällen kommen.

    Siehe auch:

    Scheinwerfer bei Auslandsfahrt
    Der asymmetrische Lichtstrahl des Scheinwerfers erweitert die Sicht am Fahrbahnrand der Beifahrerseite. In Ländern mit Linksverkehr müssen die Scheinwerfer umgestellt werden, um ein B ...

    Sicherheitsgurt
    Sicherheitsgurt herausziehen und im Gurtschloss einrasten. Der Sicherheitsgurt muss unverdreht und eng am Körper anliegen. Die Rückenlehne darf nicht zu weit nach hinten geneigt sein ...

    Brillenfach
    Nach unten klappen und öffnen. Nicht zum Aufbewahren schwerer Gegenstände verwenden. ...