Radabdeckungen
Es dürfen nur für das jeweilige Fahrzeug werksseitig freigegebene Radabdeckungen und Reifen verwendet werden, die allen relevanten Anforderungen für die jeweiligen Rad- und Reifenkombinationen entsprechen.
Werden keine werkseitig zugelassenen Radabdeckungen und Reifen verwendet, dürfen die Reifen keinen Felgenschutzwulst aufweisen.
Radabdeckungen dürfen die Kühlung der Bremsen nicht beeinträchtigen.
Warnung
Bei Verwendung nicht geeigneter
Reifen oder Radabdeckungen
kann es zu plötzlichem Druckverlust
und in der Folge zu Unfällen
kommen.
Siehe auch:
Bremsassistent
Bei schnellem, kräftigem Niedertreten
des Bremspedals wird automatisch
mit maximaler Bremskraft (Vollbremsung)
gebremst.
Während der gesamten Vollbremsung
gleichmäßig stark ...
Airbagabschaltung
Das Beifahrer-Airbag-System muss
deaktiviert werden, wenn auf diesem
Sitz ein Kindersicherheitssystem angebracht
werden soll. Der Seiten- Airbag
und der Kopf-Airbag, die Gurtstraffer
und alle Fah ...
Beleuchtung beim
Einsteigen
Willkommensbeleuchtung
Scheinwerfer, Standlichter, Rückleuchten
und Innenleuchten werden
beim Entriegeln des Fahrzeugs mit
der Funkfernbedienung kurzzeitig
eingeschaltet. Diese Funktion erle ...
