Radabdeckungen

Es dürfen nur für das jeweilige Fahrzeug werksseitig freigegebene Radabdeckungen und Reifen verwendet werden, die allen relevanten Anforderungen für die jeweiligen Rad- und Reifenkombinationen entsprechen.

Werden keine werkseitig zugelassenen Radabdeckungen und Reifen verwendet, dürfen die Reifen keinen Felgenschutzwulst aufweisen.

Radabdeckungen dürfen die Kühlung der Bremsen nicht beeinträchtigen.

Warnung
Bei Verwendung nicht geeigneter Reifen oder Radabdeckungen kann es zu plötzlichem Druckverlust und in der Folge zu Unfällen kommen.

    Siehe auch:

    Seiten-Airbag
    Das Seiten-Airbag-System besteht aus je einem Airbag in den Rückenlehnen der Vordersitze. Diese Stellen sind mit dem Wort AIRBAG gekennzeichnet. Der Kopf-Airbag wird ab einer bestimmten ...

    Zündschlossstellungen
    0 = Zündung aus 1 = Zündung aus, Lenkradsperre gelöst 2 = Zündung ein, bei Dieselmotor: Vorglühen 3 = Anlassen ...

    Innenspiegel
    Zur Reduzierung der Blendwirkung den Hebel an der Unterseite des Spiegelgehäuses ziehen. Innenspiegel. ...