Radabdeckungen
Es dürfen nur für das jeweilige Fahrzeug werksseitig freigegebene Radabdeckungen und Reifen verwendet werden, die allen relevanten Anforderungen für die jeweiligen Rad- und Reifenkombinationen entsprechen.
Werden keine werkseitig zugelassenen Radabdeckungen und Reifen verwendet, dürfen die Reifen keinen Felgenschutzwulst aufweisen.
Radabdeckungen dürfen die Kühlung der Bremsen nicht beeinträchtigen.
Warnung
Bei Verwendung nicht geeigneter
Reifen oder Radabdeckungen
kann es zu plötzlichem Druckverlust
und in der Folge zu Unfällen
kommen.
Siehe auch:
Reifenumrüstung
Bei Verwendung anderer als den
werkseitig montierten Reifengrößen
müssen gegebenenfalls der Tachometer
und der Nenndruck umprogrammiert
und Änderungen am Fahrzeug
vorgenommen ...
Fahrzeugpflege
REINIGUNGSMITTEL
Bei Verwendung von Reinigungsmitteln oder
anderen Chemikalien innen oder außen an Ihrem
Fahrzeug sind die Empfehlungen des Herstellers
zu beachten.
WARNUNG
Gewisse Reinigu ...
Batterie
Das Fahrzeug ist mit einem Bleiakkumulator
ausgestattet. Die Fahrzeugbatterie
ist wartungsfrei, sofern das
Fahrprofil ein ausreichendes Laden
der Batterie zulässt. Bei Kurzstreckenfahrten
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