Radabdeckungen
Es dürfen nur für das jeweilige Fahrzeug werksseitig freigegebene Radabdeckungen und Reifen verwendet werden, die allen relevanten Anforderungen für die jeweiligen Rad- und Reifenkombinationen entsprechen.
Werden keine werkseitig zugelassenen Radabdeckungen und Reifen verwendet, dürfen die Reifen keinen Felgenschutzwulst aufweisen.
Radabdeckungen dürfen die Kühlung der Bremsen nicht beeinträchtigen.
Warnung
Bei Verwendung nicht geeigneter
Reifen oder Radabdeckungen
kann es zu plötzlichem Druckverlust
und in der Folge zu Unfällen
kommen.
Siehe auch:
Kopfstützen
Position
Warnung
Fahren Sie nur mit der Kopfstütze
in der richtigen Position.
Abgenommene oder schlecht eingestellte
Kopfstützen können bei
einer Kollision zu schweren Kopfund
...
Dreipunktsicherheitsgurte
Zur Reduktion der Verletzungsgefahr bei
Kollisionen oder plötzlichen Manövern ist Ihr
Fahrzeug mit Dreipunktsicherheitsgurten
ausgerüstet. Die beiden Vordersitze, die Rücksitze
...
Airbagabschaltung
leuchtet gelb.
Bei leuchtender Kontrollleuchte ist
der Beifahrer-Airbag eingeschaltet.
leuchtet gelb.
Bei leuchtender Kontrollleuchte ist
der Beifahrer-Airbag ausgeschaltet.
Airbag-Deakt ...
