Radabdeckungen

Es dürfen nur für das jeweilige Fahrzeug werksseitig freigegebene Radabdeckungen und Reifen verwendet werden, die allen relevanten Anforderungen für die jeweiligen Rad- und Reifenkombinationen entsprechen.

Werden keine werkseitig zugelassenen Radabdeckungen und Reifen verwendet, dürfen die Reifen keinen Felgenschutzwulst aufweisen.

Radabdeckungen dürfen die Kühlung der Bremsen nicht beeinträchtigen.

Warnung
Bei Verwendung nicht geeigneter Reifen oder Radabdeckungen kann es zu plötzlichem Druckverlust und in der Folge zu Unfällen kommen.

    Siehe auch:

    Glühlampen auswechseln
    Zündung ausschalten und betreffenden Schalter ausschalten bzw. Türen schließen. Neue Glühlampe nur am Sockel halten! Den Glaskolben der Glühlampe nicht mit bloße ...

    Gepäckraumstaufach
    Auf beiden Seiten des Gepäckraumbodens befinden sich Bodenfächer. ...

    Beifahrersicherheitsgurtwarnleuchte
    Die Beifahrersicherheitsgurt-Warnleuchte leuchtet beim Einschalten der Zündung einige Sekunden lang auf und erlischt dann. Dadurch wird angezeigt, dass das System einen Selbsttest durchfü ...