Radabdeckungen

Es dürfen nur für das jeweilige Fahrzeug werksseitig freigegebene Radabdeckungen und Reifen verwendet werden, die allen relevanten Anforderungen für die jeweiligen Rad- und Reifenkombinationen entsprechen.

Werden keine werkseitig zugelassenen Radabdeckungen und Reifen verwendet, dürfen die Reifen keinen Felgenschutzwulst aufweisen.

Radabdeckungen dürfen die Kühlung der Bremsen nicht beeinträchtigen.

Warnung
Bei Verwendung nicht geeigneter Reifen oder Radabdeckungen kann es zu plötzlichem Druckverlust und in der Folge zu Unfällen kommen.

    Siehe auch:

    Kopfstützen
    Position Warnung Fahren Sie nur mit der Kopfstütze in der richtigen Position. Abgenommene oder schlecht eingestellte Kopfstützen können bei einer Kollision zu schweren Kopfund ...

    Dreipunktsicherheitsgurte
    Zur Reduktion der Verletzungsgefahr bei Kollisionen oder plötzlichen Manövern ist Ihr Fahrzeug mit Dreipunktsicherheitsgurten ausgerüstet. Die beiden Vordersitze, die Rücksitze ...

    Airbagabschaltung
    leuchtet gelb. Bei leuchtender Kontrollleuchte ist der Beifahrer-Airbag eingeschaltet. leuchtet gelb. Bei leuchtender Kontrollleuchte ist der Beifahrer-Airbag ausgeschaltet. Airbag-Deakt ...