Radabdeckungen
Es dürfen nur für das jeweilige Fahrzeug werksseitig freigegebene Radabdeckungen und Reifen verwendet werden, die allen relevanten Anforderungen für die jeweiligen Rad- und Reifenkombinationen entsprechen.
Werden keine werkseitig zugelassenen Radabdeckungen und Reifen verwendet, dürfen die Reifen keinen Felgenschutzwulst aufweisen.
Radabdeckungen dürfen die Kühlung der Bremsen nicht beeinträchtigen.
Warnung
Bei Verwendung nicht geeigneter
Reifen oder Radabdeckungen
kann es zu plötzlichem Druckverlust
und in der Folge zu Unfällen
kommen.
Siehe auch:
Seiten-Airbag
Das Seiten-Airbag-System besteht
aus je einem Airbag in den Rückenlehnen
der Vordersitze. Diese Stellen
sind mit dem Wort AIRBAG gekennzeichnet.
Der Kopf-Airbag wird ab einer bestimmten
...
Zündschlossstellungen
0 = Zündung aus
1 = Zündung aus, Lenkradsperre
gelöst
2 = Zündung ein, bei Dieselmotor:
Vorglühen
3 = Anlassen ...
Innenspiegel
Zur Reduzierung der Blendwirkung
den Hebel an der Unterseite des
Spiegelgehäuses ziehen.
Innenspiegel. ...
