Radabdeckungen
Es dürfen nur für das jeweilige Fahrzeug werksseitig freigegebene Radabdeckungen und Reifen verwendet werden, die allen relevanten Anforderungen für die jeweiligen Rad- und Reifenkombinationen entsprechen.
Werden keine werkseitig zugelassenen Radabdeckungen und Reifen verwendet, dürfen die Reifen keinen Felgenschutzwulst aufweisen.
Radabdeckungen dürfen die Kühlung der Bremsen nicht beeinträchtigen.
Warnung
Bei Verwendung nicht geeigneter
Reifen oder Radabdeckungen
kann es zu plötzlichem Druckverlust
und in der Folge zu Unfällen
kommen.
Siehe auch:
Antiblockiersystem
leuchtet gelb.
Leuchtet nach Einschalten der Zündung
für einige Sekunden. Das System
ist nach Erlöschen der Kontrollleuchte
betriebsbereit.
Erlischt die Kontrollleuchte nicht ...
Stromunterbrechung
Bei einer Stromunterbrechung lässt
sich der Wählhebel nicht aus Stellung
P bewegen. Der Zündschlüssel kann
nicht aus dem Zündschloss abgezogen
werden.
Bei entladener Ba ...
Halogen-Scheinwerfer
Abblendlicht und Fernlicht
1. Stecker von Glühlampe abziehen.
2. Abdeckkappe abziehen.
3. Federdrahtbügel zusammendrücken,
aushängen und nach oben
schwenken.
4. Glü ...
