Radabdeckungen

Es dürfen nur für das jeweilige Fahrzeug werksseitig freigegebene Radabdeckungen und Reifen verwendet werden, die allen relevanten Anforderungen für die jeweiligen Rad- und Reifenkombinationen entsprechen.

Werden keine werkseitig zugelassenen Radabdeckungen und Reifen verwendet, dürfen die Reifen keinen Felgenschutzwulst aufweisen.

Radabdeckungen dürfen die Kühlung der Bremsen nicht beeinträchtigen.

Warnung
Bei Verwendung nicht geeigneter Reifen oder Radabdeckungen kann es zu plötzlichem Druckverlust und in der Folge zu Unfällen kommen.

    Siehe auch:

    Antiblockiersystem
    leuchtet gelb. Leuchtet nach Einschalten der Zündung für einige Sekunden. Das System ist nach Erlöschen der Kontrollleuchte betriebsbereit. Erlischt die Kontrollleuchte nicht ...

    Stromunterbrechung
    Bei einer Stromunterbrechung lässt sich der Wählhebel nicht aus Stellung P bewegen. Der Zündschlüssel kann nicht aus dem Zündschloss abgezogen werden. Bei entladener Ba ...

    Halogen-Scheinwerfer
    Abblendlicht und Fernlicht 1. Stecker von Glühlampe abziehen. 2. Abdeckkappe abziehen. 3. Federdrahtbügel zusammendrücken, aushängen und nach oben schwenken. 4. Glü ...