Radabdeckungen

Es dürfen nur für das jeweilige Fahrzeug werksseitig freigegebene Radabdeckungen und Reifen verwendet werden, die allen relevanten Anforderungen für die jeweiligen Rad- und Reifenkombinationen entsprechen.

Werden keine werkseitig zugelassenen Radabdeckungen und Reifen verwendet, dürfen die Reifen keinen Felgenschutzwulst aufweisen.

Radabdeckungen dürfen die Kühlung der Bremsen nicht beeinträchtigen.

Warnung
Bei Verwendung nicht geeigneter Reifen oder Radabdeckungen kann es zu plötzlichem Druckverlust und in der Folge zu Unfällen kommen.

    Siehe auch:

    Instrumente und bedienungselemente
    (Angaben über instrumente, anzeigen und bedienungselemente des fahrzeugs) ...

    Reifenumrüstung
    Bei Verwendung anderer als den werkseitig montierten Reifengrößen müssen gegebenenfalls der Tachometer und der Nenndruck umprogrammiert und Änderungen am Fahrzeug vorgenommen ...

    Kraftstoffe für Otto- Motoren
    Nur unverbleite Kraftstoffe nach EN 228 verwenden. Gleichwertige Normkraftstoffe mit einem Ethanolgehalt von max. 10 % dürfen verwendet werden. Kraftstoffe mit der empfohlenen Oktanzahl ...