Radabdeckungen

Es dürfen nur für das jeweilige Fahrzeug werksseitig freigegebene Radabdeckungen und Reifen verwendet werden, die allen relevanten Anforderungen für die jeweiligen Rad- und Reifenkombinationen entsprechen.

Werden keine werkseitig zugelassenen Radabdeckungen und Reifen verwendet, dürfen die Reifen keinen Felgenschutzwulst aufweisen.

Radabdeckungen dürfen die Kühlung der Bremsen nicht beeinträchtigen.

Warnung
Bei Verwendung nicht geeigneter Reifen oder Radabdeckungen kann es zu plötzlichem Druckverlust und in der Folge zu Unfällen kommen.

    Siehe auch:

    Personalisierung
    Fahrzeugpersonalisierung Das Fahrzeug kann durch Ändern der Einstellungen im Info-Display an Ihre persönlichen Vorlieben angepasst werden. Je nach Fahrzeugausstattung sind eventuel ...

    Beenden
    Durch Tippen auf ?Beenden? beendet das System die Navigation und wechselt zur Karte Freie Navigation. ...

    Durchführung von Arbeiten
    Warnung Kontrollen im Motorraum nur bei ausgeschalteter Zündung durchführen. Das Kühlgebläse kann auch bei ausgeschalteter Zündung laufen. Gefahr Die Zündanlage ...