Radabdeckungen

Es dürfen nur für das jeweilige Fahrzeug werksseitig freigegebene Radabdeckungen und Reifen verwendet werden, die allen relevanten Anforderungen für die jeweiligen Rad- und Reifenkombinationen entsprechen.

Werden keine werkseitig zugelassenen Radabdeckungen und Reifen verwendet, dürfen die Reifen keinen Felgenschutzwulst aufweisen.

Radabdeckungen dürfen die Kühlung der Bremsen nicht beeinträchtigen.

Warnung
Bei Verwendung nicht geeigneter Reifen oder Radabdeckungen kann es zu plötzlichem Druckverlust und in der Folge zu Unfällen kommen.

    Siehe auch:

    Tachometer
    Anzeige der Geschwindigkeit. ...

    Beschlagene Leuchtenabdeckungen
    Die Innenseite des Leuchtengehäuses kann bei schlechten, nasskalten Witterungsverhältnissen, starkem Regen oder nach der Wagenwäsche kurzzeitig beschlagen. Der Beschlag verschwinde ...

    Schmiermitteltabelle
    ...