Radabdeckungen
Es dürfen nur für das jeweilige Fahrzeug werksseitig freigegebene Radabdeckungen und Reifen verwendet werden, die allen relevanten Anforderungen für die jeweiligen Rad- und Reifenkombinationen entsprechen.
Werden keine werkseitig zugelassenen Radabdeckungen und Reifen verwendet, dürfen die Reifen keinen Felgenschutzwulst aufweisen.
Radabdeckungen dürfen die Kühlung der Bremsen nicht beeinträchtigen.
Warnung
Bei Verwendung nicht geeigneter
Reifen oder Radabdeckungen
kann es zu plötzlichem Druckverlust
und in der Folge zu Unfällen
kommen.
Siehe auch:
Tachometer
Anzeige der Geschwindigkeit. ...
Beschlagene
Leuchtenabdeckungen
Die Innenseite des Leuchtengehäuses
kann bei schlechten, nasskalten
Witterungsverhältnissen, starkem
Regen oder nach der Wagenwäsche
kurzzeitig beschlagen. Der Beschlag
verschwinde ...
