Radabdeckungen
Es dürfen nur für das jeweilige Fahrzeug werksseitig freigegebene Radabdeckungen und Reifen verwendet werden, die allen relevanten Anforderungen für die jeweiligen Rad- und Reifenkombinationen entsprechen.
Werden keine werkseitig zugelassenen Radabdeckungen und Reifen verwendet, dürfen die Reifen keinen Felgenschutzwulst aufweisen.
Radabdeckungen dürfen die Kühlung der Bremsen nicht beeinträchtigen.
Warnung
Bei Verwendung nicht geeigneter
Reifen oder Radabdeckungen
kann es zu plötzlichem Druckverlust
und in der Folge zu Unfällen
kommen.
Siehe auch:
Instrumente und bedienungselemente
(Angaben über instrumente, anzeigen und bedienungselemente des fahrzeugs) ...
Reifenumrüstung
Bei Verwendung anderer als den
werkseitig montierten Reifengrößen
müssen gegebenenfalls der Tachometer
und der Nenndruck umprogrammiert
und Änderungen am Fahrzeug
vorgenommen ...
Kraftstoffe für Otto-
Motoren
Nur unverbleite Kraftstoffe nach
EN 228 verwenden.
Gleichwertige Normkraftstoffe mit
einem Ethanolgehalt von max. 10 %
dürfen verwendet werden.
Kraftstoffe mit der empfohlenen Oktanzahl
...
