Radabdeckungen

Es dürfen nur für das jeweilige Fahrzeug werksseitig freigegebene Radabdeckungen und Reifen verwendet werden, die allen relevanten Anforderungen für die jeweiligen Rad- und Reifenkombinationen entsprechen.

Werden keine werkseitig zugelassenen Radabdeckungen und Reifen verwendet, dürfen die Reifen keinen Felgenschutzwulst aufweisen.

Radabdeckungen dürfen die Kühlung der Bremsen nicht beeinträchtigen.

Warnung
Bei Verwendung nicht geeigneter Reifen oder Radabdeckungen kann es zu plötzlichem Druckverlust und in der Folge zu Unfällen kommen.

    Siehe auch:

    Bremsassistent
    Bei schnellem, kräftigem Niedertreten des Bremspedals wird automatisch mit maximaler Bremskraft (Vollbremsung) gebremst. Während der gesamten Vollbremsung gleichmäßig stark ...

    Airbagabschaltung
    Das Beifahrer-Airbag-System muss deaktiviert werden, wenn auf diesem Sitz ein Kindersicherheitssystem angebracht werden soll. Der Seiten- Airbag und der Kopf-Airbag, die Gurtstraffer und alle Fah ...

    Beleuchtung beim Einsteigen
    Willkommensbeleuchtung Scheinwerfer, Standlichter, Rückleuchten und Innenleuchten werden beim Entriegeln des Fahrzeugs mit der Funkfernbedienung kurzzeitig eingeschaltet. Diese Funktion erle ...