Radabdeckungen
Es dürfen nur für das jeweilige Fahrzeug werksseitig freigegebene Radabdeckungen und Reifen verwendet werden, die allen relevanten Anforderungen für die jeweiligen Rad- und Reifenkombinationen entsprechen.
Werden keine werkseitig zugelassenen Radabdeckungen und Reifen verwendet, dürfen die Reifen keinen Felgenschutzwulst aufweisen.
Radabdeckungen dürfen die Kühlung der Bremsen nicht beeinträchtigen.
Warnung
Bei Verwendung nicht geeigneter
Reifen oder Radabdeckungen
kann es zu plötzlichem Druckverlust
und in der Folge zu Unfällen
kommen.
Siehe auch:
Glühlampen auswechseln
Zündung ausschalten und betreffenden
Schalter ausschalten bzw. Türen
schließen.
Neue Glühlampe nur am Sockel halten!
Den Glaskolben der Glühlampe
nicht mit bloße ...
Gepäckraumstaufach
Auf beiden Seiten des Gepäckraumbodens befinden
sich Bodenfächer.
...
Beifahrersicherheitsgurtwarnleuchte
Die Beifahrersicherheitsgurt-Warnleuchte leuchtet
beim Einschalten der Zündung einige Sekunden
lang auf und erlischt dann. Dadurch wird angezeigt,
dass das System einen Selbsttest durchfü ...
