Radabdeckungen

Es dürfen nur für das jeweilige Fahrzeug werksseitig freigegebene Radabdeckungen und Reifen verwendet werden, die allen relevanten Anforderungen für die jeweiligen Rad- und Reifenkombinationen entsprechen.

Werden keine werkseitig zugelassenen Radabdeckungen und Reifen verwendet, dürfen die Reifen keinen Felgenschutzwulst aufweisen.

Radabdeckungen dürfen die Kühlung der Bremsen nicht beeinträchtigen.

Warnung
Bei Verwendung nicht geeigneter Reifen oder Radabdeckungen kann es zu plötzlichem Druckverlust und in der Folge zu Unfällen kommen.

    Siehe auch:

    Allradantrieb
    Wenn Ihr Fahrzeug mit einem selbstzuschaltenden Allradantrieb (AWD) ausgestattet ist, ist kein Eingriff des Fahrers erforderlich und der Allradantrieb wird automatisch aktiviert. Tritt Schlupf an d ...

    Diebstahlwarnanlage
    Die Diebstahlwarnanlage beinhaltet die Diebstahlsicherung und wird zusammen mit ihr eingeschaltet. Überwacht werden: ■ Türen, Kofferraumdeckel, Motorhaube ■ Fahrgastraum e ...

    Scheinwerfer bei Auslandsfahrt
    Der asymmetrische Lichtstrahl des Scheinwerfers erweitert die Sicht am Fahrbahnrand der Beifahrerseite. In Ländern mit Linksverkehr müssen die Scheinwerfer umgestellt werden, um ein B ...